MEIN VEREIN! EINE STARKE GEMEINSCHAFT!
Werde Mitglied beim SC Stammheim e.V.

Es würde uns freuen, Dich als neues Mitglied begrüßen zu dürfen!

Der Mitgliedsantrag ist vollständig auszufüllen. Dies können Sie online machen, ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben in der Geschäftsstelle abgeben.

Hauptvereinsbeiträge SC Stammheim pro Jahr | Per Lastschrifteinzug – Februar

Aufnahmegebühr / Bearbeitungsgebühr: 10 €

Erwachsene ab 18 Jahre
120 € pro Jahr

Rentner*in/Pensionäre*in 
(mit Nachweis)
70 € pro Jahr

Partner-Mitgliedschaft
(mit gleicher Adresse)
50 € pro Jahr

1. Kind/Jugendlicher 
bis 18 Jahre
60 € pro Jahr

2. Kind/Jugendlicher
30 € pro Jahr

3. Kind und jedes weitere
Kind bis 18 Jahre
beitragsfrei

Schüler, Studenten, Auszubildende,
Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende
(FSJ, BFD)
60 € pro Jahr

Aktive Jugendtrainer
beitragsfrei

Zuzüglich Abteilungsbeiträge SC Stammheim pro Jahr | Per Lastschrifteinzug – Mai

Fussball
(Aktiv, Jugend)
50 € pro Jahr

Freizeitsport
Alt-Herren, Montagskicker,
Freizeitkicker, FC Schwaben
20 € pro Jahr

Tennis Erwachsene
ab 18 Jahre
150 € pro Jahr

Tennis Partner-Mitgliedschaft
(mit gleicher Adresse)
90 € pro Jahr

Tennis Rentner*in/Pensionäre*in
(mit Nachweis)
125 € pro Jahr

Tennis Kind/Jugendlicher
(bis 18 Jahre)
100 € pro Jahr

Tennis Schüler, Studenten, 
Auszubildende, Wehrpflichtige,
Ersatzdienstleistende (FSJ, BFD)
100 € pro Jahr

Kegeln
50 € pro Jahr

SONDERBEITRÄGE:

Aufnahme-/Bearbeitungsgebühr
10 € 

Rechnungsgebühr
10 € 

Mahngebühr
10 € 

Rücklastschriftgebühr (Bankspesen)
5 € 

Hinweis für Anmeldungen in der Fussball-Jugend:

Bei NICHT-DEUTSCHER-STAATSBÜRGERSCHAFT für den aktiven Spielbetrieb gilt es, bei Anmeldung eine aktuelle Meldebescheinigung und Personalausweis mit zubringen!

To Players to Parents bei NICHT-DEUTSCHER-STAATSBÜRGERSCHAFT

Antrag auf erstmalige Spielerlaubnis oder Vereinswechsel

ALLGEMEINER HINWEIS:

Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 € und ist bei Anmeldung fällig. Sollten beim Lastschriftverfahren Probleme auftreten wie z.B. Rücklastschrift, Konto nicht bekannt oder dergleichen, werden eine Gebühr von 10,00 € zuzüglich der jeweiligen Rücklastschriftgebühr erhoben.

Kündigung der Mitgliedschaft:

  • Die Mitgliedschaft eine ordentlichen Mitgliedes endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  • Der Austritt eines ordentlichen Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand bis spätestens 30. September und wird mit Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam, sofern die Mindestmitgliedschaftsdauer von 1 Jahr bis dahin erfüllt ist. Für die Austrittserklärung Minderjähriger gelten die für den Aufnahmeantrag geltenden Regelungen entsprechend.

“Austritt oder Ausschluss entbinden nicht von der Verpflichtung, den Jahresbeitrag bis zum Schluss des laufenden Vereinsjahres voll zu entrichten.
Wenn eine Austrittserklärung nicht bis spätestens 30. September eines Jahres dem Verein zugeggangen ist, ist das Mitglied verpflichtet, den Jahresbeitrag (auch) noch für das folgende Vereinsjahr zu entrichten.”

Erwerb der Mitgliedschaft:

Auszug aus der Vereinssatzung:

Stand Mai 2012

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vorstandes Aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrags, der an den Verein zu richten ist. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift der  gesetzlichen Vertreter.
  2. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags durch den Vorstand, die keiner Begründung bedarf, ist unanfechtbar.

 

Der Ausschluss eines ordentlichen Mitgliedes kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied:

  1. die Bestimmungen der Satzung, Ordnungen oder Interessen des Vereins verletzt
  2. die Anordnungen oder Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt
  3. mit der Zahlung seiner finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung im Rückstand ist.

Telefon Geschäftsstelle

0711/8821147

Geschäftsstelle E-Mail

sc-stammheim@t-online.de

Geschäftsstelle Adresse

Nansenweg 2 (Eingang Freihofstr.)
70439 Stuttgart-Stammheim